Ge- oder Verbot
Das Zeichen zeigt an, dass an der nächsten Kreuzung oder Einmündung Vorfahrt besteht.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_3.html
Diese Webseite ist grade im Aufbau !
Mitglied im Fahrlehrerverband Hamburg
www.fahrlehrerverband-hamburg.de
E-Mail:
kontakt@fahrlehrer-rathje.de